Welche Versicherungspflichten habe ich während des Stipendiums?

Von |2026-04-06T00:41:40+02:00April 6th, 2026||

Die Stipendiat*innen sind selbst für ihren Versicherungsschutz verantwortlich. Sie müssen sich eigenständig um Kranken-, Pflege- und gegebenenfalls Rentenversicherung kümmern. Das Stipendium ist ein Brutto-Betrag — eventuelle Sozialversicherungsbeiträge und Steuerpflichten sind von den Stipendiat*innen selbst zu tragen. Wir empfehlen, frühzeitig eine Rücklage für diese Kosten einzuplanen.

Darf ich während des Stipendiums andere Förderungen oder Einkommen erhalten?

Von |2026-04-06T00:41:09+02:00April 6th, 2026||

Grundsätzlich ja — zusätzliche Finanzierungsquellen wie Preisgelder, Business-Angel-Investments oder andere Fördermittel sind willkommen und werden sogar begrüßt. Nicht zulässig ist jedoch eine Doppelförderung: Das BSS kann nicht gleichzeitig mit dem EXIST-Gründungsstipendium oder einem anderen BSS-Stipendium bezogen werden. Auch eine erneute Förderung durch das BSS ist ausgeschlossen.

Werden von dem Stipendium Steuern oder sonstige Gebühren abgezogen?

Von |2024-02-20T00:12:01+01:00Februar 20th, 2024||

Das Stipendium wird als Brutto-Betrag ausgezahlt. Die Erfüllung von gesetzlichen Pflichten (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Krankenversicherungen etc.), die sich als Folge des Stipendiums ggf. ergeben können, obliegt dem/der Stipendiat*in. Wir empfehlen für Rückfragen dazu dringend die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Finanzamt.

Dürfen Bewerbungsunterlagen auf Englisch eingereicht werden?

Von |2024-02-20T00:10:53+01:00Februar 20th, 2024||

Die Bewerbungsunterlagen sollen vorzugsweise auf Deutsch eingereicht werden, da die Projektsprache Deutsch ist. Nach vorheriger Absprache können die Unterlagen in englischer Sprache ausgefüllt werden, es gibt jedoch keine englischen Bewerbungsformulare. Der Pitch vor der Auswahl-Jury kann in englischer oder deutscher Sprache gehalten werden. Und die meisten Veranstaltungen und Workshops am SIB finden auf Englisch statt.

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