Grundsätzlich ja — zusätzliche Finanzierungsquellen wie Preisgelder, Business-Angel-Investments oder andere Fördermittel sind willkommen und werden sogar begrüßt. Nicht zulässig ist jedoch eine Doppelförderung: Das BSS kann nicht gleichzeitig mit dem EXIST-Gründungsstipendium oder einem anderen BSS-Stipendium bezogen werden. Auch eine erneute Förderung durch das BSS ist ausgeschlossen.