Ja, internationale Studierende und Absolvent*innen können sich bewerben, sofern sie über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen, die eine selbständige Tätigkeit erlaubt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Ausländerbehörde, ob Ihr Aufenthaltstitel eine Teilnahme am Stipendium ermöglicht.