Das Stipendium wird als Brutto-Betrag ausgezahlt. Die Erfüllung von gesetzlichen Pflichten (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Krankenversicherungen etc.), die sich als Folge des Stipendiums ggf. ergeben können, obliegt dem/der Stipendiat*in. Wir empfehlen für Rückfragen dazu dringend die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Finanzamt.