Das Prototypen-Stipendium
Berliner Startup Stipendium Women
Das Berliner Startup Stipendium Women unterstützt Gründerinnen und nicht-binäre Personen, die über einen Prototyp und/oder ein MVP verfügen und sich in der Vorbereitung der Marktreife befinden.
Ziel der Förderung sind die Unternehmensgründung und der Markteintritt des Startups. Wir suchen Gründerinnen und nicht-binäre Personen, die gemäß der Lean Startup Methode ihre Ideen kontinuierlich testen und ihre Produkte nutzerzentriert entwickeln.
Das Programm
Die Stipendien werden an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) vergeben und durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie das Land Berlin (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe) finanziert.
Jedes Stipendium umfasst neben einer finanziellen Förderung der Stipendiatinnen die Nutzung der Infrastruktur des SIB – Startup Incubator Berlin und der HWR Berlin.
Im Stipendium enthalten ist außerdem die Unterstützung durch unser SIB-internes Coaching-Team, unseren Pool externer Berater*innen, durch wissenschaftliche Mentor*innen aus der HWR Berlin und Pat*innen aus unserem Wirtschafts-Netzwerk.
Schon vor einem möglichen Erhalt des Stipendiums kann der Einstieg in unser Programm Startup Now einen hohen Mehrwert bieten.
Die Unterlagen sind vorzugsweise in deutscher Sprache einzureichen.
Von A bis Z
Dein Weg zur Förderung
Für den Stipendienbeginn am 1. März 2025 siehe Timeline unten. Bitte informiere Dich auf unserer Website und in unseren Social-Media-Kanälen über aktuelle Termine.
Bewerbungsverfahren
Timeline
FAQ
Fragen und Antworten
Sollte das Startup bereits gegründet worden sein (Handelsregistereintrag) ist eine Teilnehme leider nicht möglich.
Die Stipendiat*innen haben vorzugsweise ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Es handelt sich beim Berliner Startup Stipendium um ein Vollzeit-Stipendium. Ein Studium oder ein Arbeitsverhältnis kann die/der Stipendiat*in nicht parallel ausführen.
Nein. Für das Berliner Startup-Stipendium spielt es keine Rolle, wie lange Studienabschlüsse zurückliegen.
Die Bewerbungsunterlagen sollen vorzugsweise auf Deutsch eingereicht werden, da die Projektsprache Deutsch ist. Nach vorheriger Absprache können die Unterlagen in englischer Sprache ausgefüllt werden, es gibt jedoch keine englischen Bewerbungsformulare. Der Pitch vor der Auswahl-Jury kann in englischer oder deutscher Sprache gehalten werden. Und die meisten Veranstaltungen und Workshops am SIB finden auf Englisch statt.
Das Stipendium wird als Brutto-Betrag ausgezahlt. Die Erfüllung von gesetzlichen Pflichten (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Krankenversicherungen etc.), die sich als Folge des Stipendiums ggf. ergeben können, obliegt dem/der Stipendiat*in. Wir empfehlen für Rückfragen dazu dringend die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Finanzamt.
Ja, Einzelgründer*innen sind ausdrücklich willkommen und können sich für das Berliner Startup Stipendium bewerben. Ein Team kann aus einer bis maximal vier Personen bestehen. Jedes Teammitglied erhält das Stipendium in Höhe von 2.500 € pro Monat.
Ja, alle Stipendiat*innen müssen ihren Hauptwohnsitz (Meldeadresse) in Berlin haben — spätestens zum Zeitpunkt der Förderzusage. Der Wohnsitz in Berlin muss während der gesamten Förderdauer bestehen bleiben.
Nein, es gibt weder eine Altersgrenze noch Einschränkungen hinsichtlich der Nationalität. Das Programm wird aus ESF-Mitteln kofinanziert und unterliegt dem europäischen Antidiskriminierungsrecht. Alle Personen, die die sonstigen Fördervoraussetzungen erfüllen, können sich bewerben — unabhängig von Alter, Herkunft oder Geschlecht.
Ja, internationale Studierende und Absolvent*innen können sich bewerben, sofern sie über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen, die eine selbständige Tätigkeit erlaubt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Ausländerbehörde, ob Ihr Aufenthaltstitel eine Teilnahme am Stipendium ermöglicht.
Grundsätzlich ja — zusätzliche Finanzierungsquellen wie Preisgelder, Business-Angel-Investments oder andere Fördermittel sind willkommen und werden sogar begrüßt. Nicht zulässig ist jedoch eine Doppelförderung: Das BSS kann nicht gleichzeitig mit dem EXIST-Gründungsstipendium oder einem anderen BSS-Stipendium bezogen werden. Auch eine erneute Förderung durch das BSS ist ausgeschlossen.
Die Stipendiat*innen sind selbst für ihren Versicherungsschutz verantwortlich. Sie müssen sich eigenständig um Kranken-, Pflege- und gegebenenfalls Rentenversicherung kümmern. Das Stipendium ist ein Brutto-Betrag — eventuelle Sozialversicherungsbeiträge und Steuerpflichten sind von den Stipendiat*innen selbst zu tragen. Wir empfehlen, frühzeitig eine Rücklage für diese Kosten einzuplanen.
Mehr als die Hälfte eures Gründungsteams muss sich als weiblich identifizieren. Bei einem Zweier-Team bedeutet das beide Personen, bei drei mindestens zwei, bei vier mindestens drei. Non-binäre Bewerber*innen sind ebenfalls willkommen.
Gefördert durch



